Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann ich jederzeit über meinen Edelmetallbestand verfügen?
Ja, mit einer Frist von zwei Wochen sind immer, zum 15. des nächsten Monats, Verfügungen möglich.
2. Kann ich auch nur über Teile meines Edelmetallbestandes verfügen?
Ja, auch Teilverfügungen sind, mit einer Frist von zwei Wochen, immer zum 15. des nächsten Monats, möglich.
3. An wen verkaufe ich, bei Verfügungen, meinen Edelmetallbestand?
Immer an die Frankfurter Metallkasse GmbH.
4. Kann ich mir meinen Edelmetallbestand auch ausliefern lassen?
a. Ja, allerdings fällt bei den Weißmetallen hierbei 19% Steuer an, deshalb hatten wir noch keine Kunden die sich Weißmetallbestände haben ausliefern lassen. b. Bei Gold, fällt im Gegensatz zu den Weißmetallen, keine Steuer an! Aus diesem Grund haben wir einen Spezialtarif, für Kunden, die sich ihre Edelmetalle, als (10 Gramm-Goldbarren), physisch ausliefern lassen möchten.
