Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann ich jederzeit über meinen Edelmetallbestand verfügen?
Ja, mit einer Frist von zwei Wochen sind immer, zum 15. des nächsten Monats, Verfügungen möglich.
2. Kann ich auch nur über Teile meines Edelmetallbestandes verfügen?
Ja, auch Teilverfügungen sind, mit einer Frist von zwei Wochen, immer zum 15. des nächsten Monats, möglich.
3. An wen verkaufe ich, bei Verfügungen, meinen Edelmetallbestand?
Immer an die Frankfurter Metallkasse GmbH.
4. Kann ich mir meinen Edelmetallbestand auch ausliefern lassen?
a. Ja, allerdings nur vollständige Barren. Das sind bei Gold, Platin, Palladium, 1-Kilo-Barren und bei Silber, 15-Kilo-Barren.
b. Bei unserem Produkt für den lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug haben wir einen Spezialtarif, der immer, wenn 10 g Gold angespart sind, einen 10 g Goldbarren automatisch physisch ausliefert.
b. Bei unserem Produkt für den lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug haben wir einen Spezialtarif, der immer, wenn 10 g Gold angespart sind, einen 10 g Goldbarren automatisch physisch ausliefert.
